TFP FOTOSHOOTING

VERANBARUNG


 

Veröffentlichungsrechte

  • Hiermit erteilt das Model die ausdrückliche und unwiderrufliche Genehmigung, die vom Fotografen angefertigten Aufnahmen ohne jede zeitliche, örtliche und räumliche Einschränkung in allen bildlichen Darstellungsformen zu veröffentlichen und zu verwerten. Dieses Recht kann auf Dritte übertragen werden. Sie erhält dafür ein Honorar / eine Aufwandsentschädigung gemäß der Vereinbarung weiter unten im Vertrag. Das Model erklärt damit, für Ihre Tätigkeit und die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte vollumfänglich abgefunden zu sein und keine weiteren Forderungen gegen den Fotografen oder Dritte geltend zu machen. Das Model ist zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung volljährig und voll geschäftsfähig. Die erhaltenden Honorare werden vom Model selbst versteuert.

 

Zusätzliche Rechte für das Model:

  • Das Model hat das Recht, die angefertigten Aufnahmen in jeder beliebigen Form zu nicht gewerblichen Zwecken in und auf allen Medien zu veröffentlichen. Erlaubt ist insbesondere die Veröffentlichung auf persönlichen Websites des Models, Veröffentlichungen bei Wettbewerben und in Ausstellungen und den dazu gehörigen Ausstellungskatalogen, in Fotografie- und Kunstbüchern und auf nicht gewerblichen Websites, die sich der Pflege und Förderung der Fotografie und der bildenden Kunst widmen.

 

Honorar / Aufwandsentschädigung:

  • TFCD (Time for CD) Dem Model wird vom Fotografen nach angemessener Auswahl- und Bearbeitungsdauer eine USB/DROPBOX mit allen vom Fotografen freigegebenen Fotos zur Verfügung gestellt. Eine angemessene Auswahl an bearbeiteten Bildern müssen vom Fotografen mitgeliefert werden. Die Auswahl der Fotos trifft der Fotograf.
  • Es wurde eine Pauschale von CHF vereinbart, die dem Model nach Beendigung des Shootings ausgezahlt wurde.
  • Das Model wird mit % der Nettoverkaufserlöse beim Verkauf beteiligt.
  • Durch Zahlung des Honorars wurde kein Arbeitsverhältnis begründet. Wurde eine Pauschale als Honorar vereinbart, dann bestätigt das Model mit ihrer Unterschrift den Erhalt des angegebenen Betrages.

 

1. Bildrechte Model
Das Recht des Models zur Nutzung der entstandenen Bilder sollten im Umfang vertraglich geregelt werden. Der Fotograf bleibt die ganze Zeit über Urheber und verteilt lediglich Nutzungsrechte an das Model. Üblich ist es die Nutzung des Models zum Zweck der Eigenwerbung zu gestatten. Das bedeutet praktisch ihr dürft die Bilder für eure Zwecke nutzen. Die beinhaltet zum Beispiel die Veröffentlichung auf Social Media Plattformen. Des Weiteren könnte ihr die Bilder mit in eure Sedcard aufnehmen oder euch mit dem entstandenen Bildmaterial direkt für Agenturen o.ä. bewerben.
Möchtet ihr die Bilder über diese Zwecke hinaus nutzen klärt das im Vorfeld direkt mit dem Fotografen ab.
Achtet bei der Nutzung der Bilder auch darauf, den Namen des Fotografen (Webseiten: www.bycosaphotography.ch   Instagram:  www.instagram.com/bycosaphotography   oder Facebookseite: www.facebook.com/bycosaphotography) deutlich zu erwähnen . Wichtig und nicht zu vergessen: Wenn ihr noch minderjährig seid, so wird der Vertrag erst mit Unterschrift eines Elternteils und des Models wirksam.

Die Beiträge müssen ph&edit: BYCOSAPHOTOGRAPHY im Kommentar/Markierung aufweisen (Mention Link auf Facebook Seite: https://www.facebook.com/bycosaphotography und/oder Instagramm: https://www.instagram.com/bycosaphotography und/oder Homepage: https://www.bycosaphotography.ch/

 

2. Urheberrechte Fotograf
Der Fotograf hat die Bilder „geschaffen“ und besitzt demnach auch die Urheberrechte an den Ergebnissen. Genau wie das Model hat auch der Fotograf Rechte an der Nutzung der Bilder. Wichtig ist hier die vertragliche Regelung, welche die Nutzung des Fotografen im Umfang bestimmt. So sollte sowohl vereinbart werden in welchem Kontext die Bilder veröffentlicht werden dürfen und über welches Medium. Je genauer der Umfang der Nutzung beschrieben wird desto weniger Streit kann es im Nachhinein zwischen euch und dem Fotografen geben. So wie ihr hat auch der Fotograf Interesse die Bilder als Eigenwerbung zu nutzen, das bedeutet, dass er die Fotos z.B. auch auf der eigenen Homepage veröffentlicht. Ausgeschlossen ist in der Regel die kommerzielle Nutzung durch den Fotografen. Beispiele für eine kommerzielle Nutzung: Partyfyer-E-Mail – Werbung-Werbeanzeigen-Fernsehspots-Bannerwerbung.

 

3.Veränderung
Eine Veränderung – insbesondere Verfremdung und/oder Ausschnitt- der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. Das Model darf aus allen Bildern 5-10 Bilder aussuchen, die vom Fotografen bearbeitet werden (Digitale JPG Entwicklung, Weissabgleich, Sättigung, Schärfe). Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass alle Aufnahmen ggf. mit anderen Bildern, Texten oder Grafken kombiniert, beschnitten, verändert oder nach Ermessen des Fotografen modifziert werden dürfen. Verpfichtet sich mindestens 25% der bearbeiten Bilder in gleiche viele Post auf Facebook und andere Seiten zu publizieren. Die Beiträge müssen ph&edit: www.bycosaphotography.ch (Mention Link auf Facebook Seite http://www.facebook.com/bycosaphotography , Instagram @bycosaphotography ) im Kommentar aufweisen.

Die nicht bearbeite Bilder (Bilder ohne Logo) dürfen nicht im Web, Facebook,Instagram oder Print Medien publiziert werden. Auf Wunsch werden die gewünschten Bilder für die Publikation aufbereitet. Aufwendige Bearbeitungen und Druckaufbereitung wird nicht als TFP Leistung erbracht.

 

Diverses
Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizerischen Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Zusätze und Sondervereinbarungen sind von beiden Parteien zu unterschreiben. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Vertrages der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile dieses Vertrages in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschliessen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen. Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.

Termine
Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 5 Tage vorher davon in Kenntnis zu setzen. Sollten bereits Kosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten. Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophen etc.) und Einwirkungen von Aussen.

Kopiere den obigen Text und füge ihn in das Feld unten im Formular ein !!!


Ich stimme dem oben genannten Vertrag zu:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Bitte sende mir noch 3 Bilder von Dir auf info@bycosaphotography.ch (1x Gesicht, 1x Seitenprofil, 1x Ganzkörper


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